Coronavirus 2021
Wer aktuell eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, steht, wie in so vielen anderen Lebensbereichen auch, vor der großen Frage: Geht das in Zeiten von Corona und der Kontaktbeschränkungen überhaupt? Wir sagen: Ja, es ist möglich!
Gerne möchten wir Sie, unabhängig davon, ob Sie als Makler tätig sind oder selbst ein Haus kaufen oder verkaufen wollen, in dieser schwierigen Zeit bestmöglich unterstützen. Deshalb haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zur aktuellen Lage sowie einige Empfehlungen zum Thema Hausverkauf trotz Corona-Krise zusammengestellt.
Dürfen Besichtigungen aktuell durchgeführt werden?
So sollten Besichtigungen möglichst nur in Form von Einzelbesichtigungen stattfinden und alle im jeweiligen Bundesland geltenden Verordnungen eingehalten werden. Massenbesichtigungen hingegen sind aktuell nicht zulässig. Selbstverständlich sind alle allgemein gültigen Maßnahmen wie das Einhalten der aktuell geltenden Hygienemaßnahmen und das Abstand halten auch bei Wohnungsbesichtigungen zu beachten. Auch wenn der Gesetzgeber es in diesem Fall nicht konkret vorschreibt, empfehlen wir Ihnen dennoch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, um sich und andere vorbeugend zu schützen.
Auch wenn der Besichtigung vor Ort momentan nichts im Wege steht, können alternative Besichtigungsformen wie eine Online-Besichtigung oder virtuelle Rundgänge trotzdem eine für beide Seiten attraktive Alternative sein. Beispielsweise dann, wenn ein Verkäufer oder Kaufinteressent einer Risikogruppe angehört oder erst einmal nur ein vages Interesse besteht. So können Sie bereits vorselektieren und anschließend entscheiden, ob ein gemeinsames Treffen vor Ort überhaupt notwendig ist.
Was gilt es zu beachten, wenn in der zu verkaufenden Immobilie noch jemand wohnt?
Bei einem beendeten Mietverhältnis besteht selbstverständlich großes Interesse daran, Besichtigungen durchzuführen, um einen möglichen Leerstand zu vermeiden. In Anbetracht der aktuellen Situation muss jedoch von Fall zu Fall abgewogen werden, denken Sie dabei beispielsweise an Mieter, die einer Risikogruppe angehören.
Deshalb sollten alle beteiligten Parteien so früh wie möglich Rücksprache halten, um gemeinsam eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Evtl. lässt sich der Großteil der Besichtigungen virtuell durchführen, ohne dass der Mieter gefährdet wird. Sollte schließlich doch eine Besichtigung stattfinden, sollten alle geltenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden und die Situation für den Mieter zumutbar bleiben.
Haben Notare noch offen? / Wie läuft die Beurkundung ab?
Sollte Ihnen ein Notartermin bevorstehen, so sind Sie zum Schutz aller beteiligten Personen dringend dazu angehalten, alle aktuellen Empfehlungen des Gesundheitsamts sowie die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen einzuhalten. Erkundigen Sie sich in jedem Fall, wie es in Ihrem Bundesland aktuell gehandhabt wird und fragen Sie am besten auch direkt bei Ihrem zuständigen Notar nach, was Sie beachten sollen.
Welche Tipps kann ich den Verkäufern mit an die Hand geben?
Generell sollten Sie Ihren Verkäufern raten, seriöse Medien und neue Anordnungen aufmerksam zu verfolgen, sodass sie über die aktuelle Rechtslage immer informiert bleiben. Speziell zum Thema Hausverkauf können Sie ihnen auch die Fachmedien, denen Sie selbst vertrauen und die immer aktuelle Infos veröffentlichen, empfehlen. Prinzipiell sollte sich jeder zu seinem eigenen, aber auch zum Schutz der Allgemeinheit an die geltenden Vorschriften sowie Hygieneregeln halten.
Informieren Sie die Verkäufer zudem auch über die Möglichkeit, alternative digitale Besichtigungen durchführen zu können. Sprechen Sie sich gemeinsam ab, inwieweit sich dies alle beteiligten Parteien vorstellen können und wie dies in der Praxis umsetzbar ist. Kreative Lösungen und Improvisation sind in dieser Zeit so gefragt wie nie!
Lesen Sie hierzu weiter unten unsere Infos zu „Alternative Vertriebswege“.
Was muss ich als Makler beachten?
Wenn Sie Termine wie Besichtigungen vor Ort wahrnehmen sollten Sie sich selbstverständlich an die allgemein gültigen Maßnahmen wie das Abstand halten oder beispielsweise das Verzichten auf einen Handschlag halten. Tragen Sie am besten auch einen Nasen- und Mundschutz. Dies ist zwar aktuell nicht vorgeschrieben, trägt jedoch zu Ihrem eigenen sowie dem Schutz anderer bei. Gehen Sie hierbei auch immer auf die Wünsche Ihrer Kunden respektvoll ein.
Wo kann ich Gelder zur Unterstützung beantragen?
Zur Übersicht des IVD
Kann ich auf Kurzarbeit umstellen?
Alle wichtigen Infos zum Kurzarbeitergeld sowie hilfreiche Erklärungen, wann und wie Sie dieses beantragen können, erhalten Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Komplizierte Situationen erfordern kreative Lösungen
Verschaffen Sie sich erstmal einen guten Gesamtüberblick, wie die Situation bei Ihnen speziell aussieht. Was für Immobilien vermarkten Sie aktuell, wie sind diese verortet und wie viele davon sind aktuell bewohnt? Wenn die Immobilien noch bewohnt sind – finden Sie heraus, wie viele Personen in den Haushalten wohnen und ob sie einer der Risikogruppen angehören. Sprechen Sie mit den Eigentümern, was sie sich aktuell eigentlich wünschen: Sind sie Besichtigungen gegenüber prinzipiell offen oder haben sie große Bedenken? Was sagen sie zu alternativen und modernen Online-Besichtigungen oder anderen digitalen Vermarktungswegen?
Haben Sie all dies herausgefunden, können Sie viel leichter entsprechende Handlungen ableiten und für Ihre Kunden passende Lösungen finden.
Doch wie können diese digitalen Lösungen nun konkret aussehen? Und wie geht man das Ganze am besten an? Wir haben im Folgenden die zentralen Aspekte zusammengefasst:
Persönliche Online-Beratung
Und wie funktioniert so etwas nun?
Für die Online-Beratung bieten sich viele verschiedene Programme an: Nutzen Sie bspw. ganz einfach über Ihren Laptop oder Computer „Google Meet“, ein kostenloses Videokonferenz- und Chatprogramm von Google. Voraussetzung: Alle Teilnehmer benötigen eine Gmail-Adresse – diese lässt sich schnell und einfach anlegen. Alternativ können Sie auch einfach einen Videoanruf über Anbieter wie Zoom, Whatsapp, Facebook oder Skype vereinbaren. Hier macht es in jedem Fall Sinn, zuvor beim Verkäufer bzw. Kaufinteressenten anzufragen, welche Dienste er bereits verwendet und ihm ggf. Hilfestellung anzubieten.
360°-Besichtigungen / virtuelle Rundgänge
Sofern Sie diese Option nutzen wollen, sprechen Sie uns an, inwieweit wir Ihre Videos auf unserer Plattform platzieren können.
Online-Besichtigungen
Sie als Makler können direkt vor Ort sein und die Interessenten digital durch alle Räume führen und auf alle Besonderheiten eingehen. Nutzen Sie dafür ganz einfach Ihr Handy, Tablet oder einen Laptop. Zur Kommunikation bieten sich diverse Programme an wie Google Meet, Zoom, Whatsapp, Facebook oder Skype. Erkundigen Sie sich einfach bei den Kaufinteressenten, welche Dienste Sie üblicherweise verwenden und kommen Sie dabei entgegen.
Ist die Immobilie noch bewohnt, müssen Sie natürlich Absprachen mit den Bewohnern treffen und beachten, dass Sie die geltenden Vorschriften des Gesundheitsamts sowie die Hygieneregeln einhalten.
Ein Pluspunkt: Seit dem 30.03.2020 bietet ImmobilienScout24 die Möglichkeit, Immobilien mit dem Hinweis „Online-Besichtigung“ prominent zu markieren.
Macht ein Hausverkauf aktuell noch Sinn?
Auf unserer Plattform haben Sie sogar die Möglichkeit, die meisten Schritte der Verkaufsvorbereitungen digital abzuwickeln: Lassen Sie Ihre Immobilie zunächst mit unserem kostenlosen Online-Rechner bewerten und klären Sie alle Rückfragen mit unseren Immobilienexperten unverbindlich und bequem am Telefon. Wenn Sie möchten, können wir Ihnen dann auch ein konkretes Wertgutachten ausstellen, indem Sie alle weiteren Details zu Ihrer Immobilie angeben. Sollten Sie sich dann für eine Vermarktung mit uns entscheiden, kümmern wir uns selbstverständlich auch um die Vorbereitung der Verkaufsunterlagen und suchen einen Experten vor Ort, der sich um die Besichtigungen mit Kaufinteressenten kümmert. Sie haben dadurch also nahezu keinen persönlichen Kontakt vor Ort.
Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf den Immobilienmarkt?
Aktuell heißt es also weiter abzuwarten, inwieweit sich die Corona-Krise kurz- oder langfristig auf den Immobilienmarkt auswirkt.
Haben Notare noch offen? / Wie läuft die Beurkundung ab?
Sollten Sie einen Termin beim Notar wahrnehmen können, so sollten Sie zum Schutz aller anwesenden Personen sowie der Allgemeinheit darauf achten, dass Sie im Rahmen des Termins die aktuellen Empfehlungen des Gesundheitsamts sowie die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen genauestens einhalten.
Zudem empfehlen wir Ihnen, sich auf der Internetseite des für Sie zuständigen Notars über bestimmte Regelungen bzw. Wünsche zu informieren oder bei Unklarheiten im Vorfeld bereits Kontakt aufzunehmen.
Darf man aktuell noch umziehen?
Erstmal können wir Sie beruhigen: Umzüge dürfen weiterhin stattfinden. Jedoch nur unter Einhaltung der allgemein gültigen Maßnahmen und der Kontaktbeschränkung. So können in den meisten Bundesländern aktuell 2 Haushalte aufeinandertreffen. Möglich ist auch das Beauftragen eines professionellen Umzugsunternehmens. Denn diese dürfen weiterhin tätig sein sofern sie alle vorgeschriebenen Regeln einhalten.
Bezüglich eventueller Einschränkungen, Unklarheiten oder nötigen Ausnahmeregelungen empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, sich direkt bei Ihrer zuständigen Gemeinde bzw. dem Ordnungsamt zu informieren. So können Sie sicher gehen, dass Sie die korrekten Informationen haben.
Stand: 04.01.2021
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