AGB

I. Käufer-AGB

Käufer-AGB herunterladen (Version 11.05.2021)

1. Allgemeines und Vertragsparteien

1.1   Durch die Anmeldung auf unserer Plattform www.realbest.de („Plattform„) als Kaufinteressent kommt ein Maklervertrag zustande.

1.2   Das Vertragsverhältnis besteht zwischen der realbest Germany GmbH, Helmholtzstraße 2 – 9, 10587 Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg unter HRB-162496 B, (im Folgenden „realbest„) und dem Kaufinteressenten als Kunden („Kunde„). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde zur Anmeldung auf der Plattform durch Dritte (z.B. durch einen realbest-Kooperationsmakler) eingeladen worden ist. Die Vermittlung von Immobilien über die Plattform erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform und dieser Käufer-AGB. Zusätzliche Vereinbarungen des Kunden mit Dritten (z.B. mit Kooperationsmaklern von realbest) berühren diese Vereinbarungen nicht.

2. Auftrag

2.1   Der Kunde sucht eine Immobilie zum Kauf. Die Art der vom Kunden nachgefragten Immobilie definiert der Kunde selbst im Rahmen der vom ihm im realbest-Netzwerk angefragten Objekte (im Folgenden das „Objekt„). Der Kunde beauftragt realbest mit dem Nachweis von Gelegenheiten zum Erwerb des gesuchten Objekts oder der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses im Rahmen der von realbest betriebenen Plattform.

2.2   Die Objekteigenschaften und Preisvorstellung („Objektdaten„) für das vom Kunden gesuchte Objekt wählt der Kunde im Rahmen seiner Anmeldung auf der Plattform selbst. Fordert der Kunde im Rahmen der Nutzung der Plattform Informationen zu einem Objekt an, dass diesen Eigenschaften und Preisvorstellungen nicht entspricht, gibt er damit ein Angebot zur entsprechenden Änderung/Erweiterung der ursprünglich gewählten Objektdaten ab, welches durch realbest durch die Zurverfügungstellung der betreffenden Informationen annimmt.

3. Laufzeit und Kündigung

3.1   Der Auftrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Er endet automatisch 12 Monate nach dem letzten Zugriff des Kunden auf die Plattform.

3.2   Für eine Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3.3   Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Hauptvertrag

4.1   Als Hauptvertrag gilt der Abschluss eines Kaufvertrages über ein von realbest nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn der Kauf eines realen oder ideellen Anteils oder die Übertragung von Rechten an einem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten, Miteigentumsanteilen) erreicht wird und dies dem vom Kunden in Aussicht genommenen Zweck entspricht.

4.2   Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt auch ein Vertragsabschluss durch eine Person, die dem Kunden in dauerhafter, enger Verbindung steht.

5. Provision

5.1   Der Kunde verpflichtet sich, an realbest für den Nachweis oder die Vermittlung des Hauptvertrags eine Provision an realbest zu entrichten. Die Höhe der jeweils geschuldeten Provision ist dem jeweiligen Exposé eines Objekts zu entnehmen.

5.2   Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis des Hauptvertrags zuzüglich etwaiger sonstiger Leistungen des Kunden an den Verkäufer. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch von realbest nicht.

5.3   Der Provisionsanspruch ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Hauptvertrages. Dies gilt auch für den Fall, dass der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.

6. Rechte und Pflichten von realbest

6.1   realbest darf weitere Partner im Rahmen seiner Tätigkeit einschalten, wenn dadurch dem Käufer keinerlei weitere Kosten zur Last fallen oder andere belastende Verbindlichkeiten begründet werden.

6.2   realbest ist berechtigt, auch für den Verkäufer als Nachweismakler entgeltlich tätig zu werden.

6.3   realbest verpflichtet sich, den Kunden über alle ihm bekannten Umstände zu informieren, die für dessen Kaufentscheidung von Bedeutung sein können. realbest ist zu eigenen Nachforschungen jedoch nicht verpflichtet.

6.4   realbest wird die Rahmen dieses Maklervertrages erlangten Kenntnisse über den Kunden vertraulich und gemäß den Inhalten der Datenschutzerklärung behandeln.

7.   Rechte und Pflichten des Kunden

7.1   Dem Kunden verbleibt das Recht, mehrere Makler nebeneinander zu beauftragen. Zudem ist er berechtigt, sich ohne Einschaltung von realbest um den Abschluss eines Kaufvertrages zu bemühen.

7.2   Der Kunde ist verpflichtet, realbest unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, in Kenntnis zu setzen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht.

7.3    Weist realbest ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist der Kunde verpflichtet, realbest hierüber unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt er dies und schließt mit dem Verkäufer über ein derartiges Objekt einen Kaufvertrag, bleibt die Provisionspflicht bestehen.

7.4   Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklerauftrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verschwiegenheitspflicht, und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das seitens realbest nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kunde die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

8.   Schlussbestimmungen

8.1   Das anwendbare Recht ist deutsches Recht

8.2   Die Vertragssprache ist Deutsch.

8.3.  Als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag wird Berlin vereinbart. Weiterhin wird auch als Gerichtsstand – sofern der Kunde Kaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat – Berlin vereinbart.

8.4   Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, anstelle der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.   

Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, realbest Germany GmbH, Helmholtzstraße 2 – 9, 10587 Berlin (t: +49 (0)30 58 58 179-0, f: +49 (0)30 58 58 179-10, e: info@realbest.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

3. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Wir weisen ausdrücklich auf Folgendes hin: Wenn Sie sich damit einverstanden erklärt und Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben, dass realbest vor Ende der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnt, verlieren Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages durch realbest.

Das Muster-Widerrufsformular, finden Sie hier

II. Teilnahmebedingungen Kundenempfehlungsprogramm
1. Allgemeines

1.1  Privatpersonen, die das Empfehlungsprogramm nutzen („Empfehlungsgeber“), müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

1.2  Der Empfehlungsgeber wird www.realbest.de nur zum Zwecke seriöser Empfehlungen in Anspruch nehmen.

1.3  Empfehlungsgeber müssen auf www.realbest.de angemeldet sein.

2. Empfehlung

2.1  Der private Empfehlungsgeber kann der Plattform potenzielle private Verkäufer zuführen. Die Zuführung erfolgt über einen sog. Empfehlungs-Link, den der Empfehlungsgeber in E-Mails, E-Mail-Verteilern oder in sozialen Netzwerken nutzen kann. Der Empfehlungs-Link ist auf eine Unterseite von realbest verlinkt. Dort findet der potenzielle Verkäufer die für ihn bestimmten Informationen sowie ein Webformular zur Erfassung seiner Immobiliendaten und zur Anforderung der kostenlosen Online-Verkaufseinschätzung von realbest. realbest stellt die Erfassung und Zuordnung der Verkäufer zu einem Empfehlungsgeber technisch über den Einsatz von Cookies bzw. anderer Tracking-Tools sicher.

2.2  Ein Verkäufer ist wirksam zugeführt, wenn er einen Vermarktungsauftrag mit realbest abschließt und für das Verkaufsobjekt nicht bereits vor Zuführung durch den Empfehlungsgeber ein Account bei realbest aktiviert wurde.

2.3  Ein Anspruch auf Zahlung der Prämie für den privaten Empfehlungsgeber besteht, wenn der Verkäufer wirksam zugeführt wurde.

3. Prämie

3.1  Die Höhe der Prämie und die Auszahlungsmodalitäten ergeben sich aus den Informationen im Nutzerkonto des Empfehlungsgebers im Rahmen der Beschreibung der Konditionen.

3.2  realbest kann die Konditionen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Neben dieser Vergütung besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten.

3.3  Der Empfehlungsgeber wird realbest eine Bankverbindung auf Anfrage mitteilen.

3.4  realbest weist ausdrücklich darauf hin, dass Empfehlungsprämien Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (EStG) darstellen. Der Empfänger der Empfehlungsprämie ist dazu verpflichtet, diese Einkünfte gegenüber dem Finanzamt eigenständig anzuzeigen. Der Empfehlungsgeber muss realbest informieren, sofern Umsatzsteuerpflicht besteht. realbest übernimmt in diesem Zusammenhang Dritten gegenüber – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung.

4. Sonstige Bestimmungen

4.1  Ergänzend gelten ausschließlich die AGB der realbest Germany GmbH.

4.2  realbest ist berechtigt, das Empfehlungsprogramm einzustellen, ohne dass hierfür besondere Gründe vorliegen müssen.

III. Allgemeine Auftragsbedingungen der realbest Germany GmbH für die Vermarktung von privaten Verkaufsobjekten ("Private-Verkäufer-AGB")

Privater Verkäufer-AGB herunterladen (Version 01.03.2021)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für private Verkäufer („AGB“) beschreiben und regeln das Verhältnis zwischen realbest Germany GmbH, Helmholtzstraße 2 – 9, 10587 Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg unter HRB-162496 B, (im Folgenden „realbest“) und dem Kunden/Verkäufer (im Folgenden „Verkäufer„), wenn der Verkäufer eine Immobilie verkaufen und mit realbest hierfür einen Vermarktungsauftrag schließen möchte.

1. Allgemeines und Vertragspartner

1.1   Die realbest Germany GmbH (im Folgenden „realbest“) betreibt als Maklerin die Plattform www.realbest.de, (nachfolgend die „Plattform“), auf der Verkäufer von zu verkaufenden Immobilien („Verkäufer“), potenzielle Kaufinteressenten, Immobilienmakler und Vermittler aktiv werden können.

1.2   Der Verkäufer erteilt der realbest Germany GmbH, eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg unter HRB-162496 B, einen Auftrag zur Vermarktung einer Immobilie (im Folgenden „Verkaufsobjekt“).

2. Vertragsgegenstand

2.1   Der Verkäufer beauftragt realbest, für das Verkaufsobjekt die Gelegenheit zum Abschluss einen Kaufvertrages zu vermitteln, bzw. eine solche nachzuweisen.

2.2   Der Verkäufer kann realbest auch beauftragen, wenn er nicht alleiniger Eigentümer des Verkaufsobjekts ist. In diesem Fall steht er realbest dafür ein, dass er vom jeweiligen (Mit-)Eigentümer zum Verkauf ermächtigt wurde

3. Leistungen von realbest

3.1 realbest erbringt die Leistungen, die sich aus dem Leistungspaket ergeben, welches dem Vermarktungsauftrag als Anlage beigefügt ist.

3.2 Dementsprechend wird realbest den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen und intensiv und nachhaltig unter Entgegennahme und Weiterleitung aller Möglichkeiten zum Vertragsabschluss für den Verkäufer tätig werden. Auf wirtschaftliche Risiken, von denen realbest im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangt, hat sie den Verkäufer hinzuweisen. Zu eigenen Nachforschungen ist realbest nicht verpflichtet.

3.3 realbest stellt zur Vermarktung des Verkaufsobjektes die Verkaufsunterlagen zusammen. Die Verkaufsunterlagen bestehen aus dem von realbest erstellten Verkaufsexposé samt Bildern, Texten und überarbeiteten Grundrissen sowie aus weiteren Unterlagen, wie Grundbuchauszug, Flurkarte und Energieausweis. Notwendige Unterlagen wird realbest beschaffen. Nach Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen übermittelt realbest den Entwurf zur Kenntnis an den Verkäufer. realbest ist im Rahmen der Vermarktung zur Veröffentlichung der Unterlagen berechtigt.

3.4 realbest bewirbt das Verkaufsobjekt bei Kaufinteressenten über die in dem Leistungspaket genannten Kanäle

4. Konditionen

4.1 Die Konditionen (z.B. die Höhe der Provision und die Frage der Provisionsschuldnerschaft) werden zwischen den Parteien im Einzelnen im Rahmen der Auftragserteilung festgelegt.

4.2 Der Auftrag wird vom Verkäufer als Alleinauftrag erteilt. Auf Grund dieses Alleinauftrages ist realbest dazu verpflichtet, im Interesse des Verkäufers rege und aktiv zur Erzielung eines möglichst attraktiven Preises für das Verkaufsobjekt tätig zu werden. Der Verkäufer wird anderen Maklern eine Tätigkeit im Hinblick auf die Verkaufsobjekte untersagen und diese an realbest verweisen.

4.3 realbest wird auch mit dem Käufer des Vertragsobjektes vertragliche Vereinbarungen abschließen und für diese gegebenenfalls entgeltlich tätig werden.

4.4 Verkauft der Verkäufer während der Laufzeit des Auftrages das Vertragsobjekt ohne Mitwirkung von realbest oder dem Objektbetreuer an einen nicht von realbest oder dem Objektbetreuer nachgewiesenen Käufer, so schuldet der Verkäufer realbest eine Entschädigung in Höhe der realbest entstandenen, dem Verkäufer nachgewiesenen Aufwendungen

5. Provisionsanspruch

5.1 Für den Fall, dass der Verkäufer Provisionsschuldner ist, schuldet er realbest die entsprechende Provision für den durch realbest nachgewiesenen beziehungsweise vermittelten Käufer, mit dem der Hauptvertrag zustande kommt.

5.2 Der Nachweis bzw. die Vermittlung von potenziellen Erwerbern – durch Benennung Name und Vorname – seitens realbest erfolgt über das realbest-Verkäufercockpit, einer webbasierten Oberfläche zu der der Verkäufer Zugang erhält.

5.3 Der Provisionsanspruch ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Hauptvertrages. Dies gilt auch für den Fall, dass der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.

5.4 Eine Liste der Kaufinteressenten, mit denen realbest im Rahmen der Vermarktung Kontakt gehabt hat, wird dem Verkäufer auf Verlangen von realbest übermittelt. Sofern der Verkäufer auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit an einen dieser gelisteten Interessenten verkauft, fällt die Provision für realbest auch dann an, wenn der Verkauf auf der Maklerleistung von realbest beruht.

6. Weitere Rechte und Pflichten des Verkäufers

6.1 Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und wird realbest im Fall von Rechten und Ansprüchen Dritter wegen Fehlern in diesen Informationen und Unterlagen freistellen.

6.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, realbest unverzüglich über das Zustandekommen eines Hauptvertrages zu benachrichtigen und realbest eine Kopie des beurkundeten Hauptvertrages zu übermitteln. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Beendigung dieses Vermarktungsauftrags, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Leistung von realbest ursächlich für den Vertragsschluss war.

7. Laufzeit und besondere Kündigungsfristen

7.1 Die Laufzeit des Vermarktungsauftrages wird im Rahmen der Auftragserteilung festgelegt. Sie endet ohne Kündigung, wenn das vom Auftrag erfasste Verkaufsobjekt verkauft wurde.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Insoweit gelten die gesetzlichen Grundlagen

8. Schlussbestimmungen

8.1 Ausschließlicher Erfüllungsort ist Berlin

8.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich bereits heute dazu, anstelle der unwirksamen, oder undurchführbaren Regelung eine andere zu treffen, die zulässig ist und ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

8.3 Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (realbest Germany GmbH, Helmholtzstraße 2 – 9, 10587 Berlin, Kontakt: Telefon: +49 (0)30 58 58 179-0, Fax: +49 (0)30 58 58 179-10, E-Mail: info@realbest.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Vergütung bei sofortiger Leistung

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

IV. Makler-AGB

Makler-AGB herunterladen (Version 14.10.2021)

1. Allgemeines

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig dazu, das gemeinsame Vertragsziel nach Kräften zu fördern und die jeweiligen Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen.

2. Vertragsschluss, Wahl des Status, Gewerberechtliche Erlaubnis

2.1 Sofern nicht im Rahmen des Vertragsschlusses zwischen den Parteien eine abweichende, individuelle Vereinbarung getroffen wird, erhält der Partner den Status eines Basispartners und einen dementsprechenden Account mit dem Level 1. Eine Auf- oder Abwertung des Status („Upgrade“, „Downgrade“) ist jederzeit möglich und richtet sich nach den Regelungen in den Ziffern 4.1 bis 4.3, in denen auch die jeweiligen Berechtigungen und Verpflichtungen der Parteien angegeben sind.

2.2 Der Vertragsschluss erfolgt in einem zweistufigen Verfahren wie folgt:

(1) Der Partner trägt in das von realbest zur Verfügung gestellte Online- Formular seinen Namen, Firma und E Mail-Adresse vollständig ein und sendet es an realbest ab.

(2) Sodann erhält der Partner eine automatisierte E-Mail von realbest, die einen Link zu dem Anmeldeformular beinhaltet. Nach Betätigen des Links wird der Partner gebeten, seine weiteren personen- und vertragsbezogenen Daten anzugeben und die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zu seinem Account zu wählen. Hat der Partner das Formular vollständig ausgefüllt und durch Betätigen des dafür vorgesehenen Buttons an realbest abgesendet, erhält er per E-Mail eine Zusammenfassung seiner gesamten Angaben im Anmeldeverfahren, verbunden mit der Aufforderung der verbindlichen Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit, sowie dazu, die der Zusammenfassung beigefügten Bedingungen dieses als Entwurf beigefügten Vertrages und der Datenschutzbestimmungen zu akzeptieren. Mit der Zustimmung per E-Mail gibt der Partner ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Kooperationsvertrages ab.

(3) Mit Zugang der E-Mail bei dem Partner, mit dem realbest ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt, kommt der Kooperationsvertrag zustande.

2.3 Geschäftsgrundlage des Kooperationsvertrages ist, dass der Partner während der Vertragslaufzeit über die für die Maklertätigkeit notwendigen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse verfügt (insbesondere im Anwendungsfall des § 34c GewO). Die Genehmigungen und Erlaubnisse hat er auf eigene Kosten und eigenes Risiko einzuholen und die Voraussetzungen für deren Fortbestand während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die Gewerbebescheinigung weist der Partner realbest dadurch nach, dass er sie in seinem Nutzerbereich durch die entsprechende Uploadfunktion digital hinterlegt.

3. Kündigung
3.1 Fristen der ordentlichen Kündigung

(a) Basispartner: Der Kooperationsvertrag ist jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende ordentlich kündbar.

(b) Objektbetreuer und ObjektbetreuerPLUS: Der Kooperationsvertrag ist jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Quartalsende ordentlich kündbar.

3.2  Die isolierte ordentliche Kündigung („Downgrade“) des Status als ObjektbetreuerPLUS ist zulässig, so dass dem Partner im Anschluss daran der Status als Objektbetreuer verbleibt. Die isolierte ordentliche Kündigung des Status als Objektbetreuer ist ebenso möglich, umfasst jedoch zwingend auch die Kündigung des gegebenenfalls bestehenden Status als ObjektbetreuerPLUS. Der Vertrag wird im Anschluss daran mit dem Status als Basispartner fortgesetzt.

3.3  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen zur ordentlichen Kündigung unberührt. Die Voraussetzungen dafür richten sich nach dem Gesetz. Schadensersatzansprüche von realbest werden durch eine außerordentliche Kündigung nicht berührt.

3.4  Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Ausnahmsweise bedarf die Kündigung der Schriftform, wenn der Vertrag, insbesondere für den Objektbetreuer und/oder Objektbetreuer PLUS schriftlich abgeschlossen worden ist.

4. Berechtigungen und Verpflichtungen des Partners
4.1 Basispartner/Account-Typ Level 1

(1) Der Partner ist berechtigt, Käufer für die für ihn im Rahmen der Plattform freigegebenen Verkaufsobjekte mit dem Ziel des Abschlusses eines Immobilienkaufvertrages zuzuführen. Welche im Rahmen der Plattform angebotenen Verkaufsobjekte für den Partner freigegeben werden, können Verkäufer und/oder realbest nach freiem Ermessen bestimmen. Ein Anspruch des Partners auf Freigabe bestimmter Verkaufsobjekte besteht nicht. Die Zuführung und der anschließende Nachweis oder die Vermittlung des Käufers durch realbest erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der im Rahmen der Plattform für das jeweilige Verkaufsobjekt hinterlegten Erwerbskonditionen.

(2) Die Zuführung von Käufern durch den Partner erfolgt durch manuelle Erfassung der Daten des Käufers durch den Partner über ein Webformular im Rahmen der Plattform, womit der Partner den Nutzer zur Anmeldung eines eigenen Käufer-Nutzerkontos auf der Plattform einlädt. Sofern der Partner hierzu persönliche Daten des Käufers im Rahmen der Plattform verwendet, hat er sicherzustellen, dass er hierzu vorab die not- wendige Zustimmung des Käufers einholt und diese dokumentiert. Bei dieser Art der Einladung muss stets durch den Partner selbst gewährleistet sein, dass der Käufer ihm zuordenbar ist. Die Einladung kann darüber hinaus über einen sogenannten Makler-Link erfolgen, den der Partner im Rahmen seiner Homepage und in E-Mails nutzen kann. Makler-Links führen auf eine Unterseite der Plattform. Dort findet der Käufer Zugang zu allen Verkaufsobjekten auf der Plattform sowie ein Webformular zur Anmeldung eines Käufer-Nutzerkonto. Bei dieser Art der Einladung stellt realbest die Erfassung und Zuordnung der Käufer zu einem Partner technisch über den Einsatz von Cookies und anderer Tracking-Tools sicher.

(3) Der Käufer ist dem Netzwerk erst dann zugeführt, wenn er auf die Einladung hin ein Käufer-Nutzerkonto auf der Plattform eröffnet, bei der Eröffnung die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung von realbest akzeptiert, sowie einen wirksamen Maklervertrag mit realbest abschließt und nicht widerruft. Eröffnet ein Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Einladung durch den Partner ein Käufer-Nutzerkonto, darf realbest die Einladung löschen und sind die hinterlegten Kundendaten wieder mit der Folge freigegeben, dass der Kunde auch von anderen Dritten oder auf anderem Weg bei realbest angemeldet werden kann, und dann nicht als vom Partner zugeführt gilt.

(4) Dem Partner ist untersagt, eine eigene Provision mit dem Käufer zu vereinbaren. Vielmehr hat er dafür Sorge zu tragen, dass ein etwaiger Provisionsanspruch ausschließlich zwischen dem Käufer und realbest vereinbart wird. Es ist dem Partner untersagt, anderweitige Vereinbarun- gen mit dem Käufer abzuschließen oder Provisionen oder sonstige Ent- gelte mit den Käufern für im Zusammenhang mit der Plattform erbrachte Leistungen zu vereinbaren.

(5) Ist ein Käufer zum Zeitpunkt seiner Anmeldung bereits bei realbest angemeldet und ist dies für realbest anhand der bei realbest hinterlegten E-Mailadresse erkennbar, wird realbest den Partner unverzüglich davon informieren. Ein Kundenschutz für bereits bei realbest angemeldete Käufer wird dem Partner nicht gewährt. Meldet sich ein Käufer mehrfach an, und ist dies für realbest nicht mit vertretbarem Aufwand erkennbar, so ist im Fall des Abschlusses eines Hauptvertrags für die Frage des Provisionsan- spruchs des Partners entscheidend, über welches angemeldete Käufer- Nutzerkonto die Erstansicht des Verkaufsobjekts stattgefunden hat.

4.2 Objektbetreuer/Account-Typ Level 2

(1) Der Status als Objektbetreuer und der Account-Typ Level 2 steht dem Partner nur dann zur Verfügung, wenn er bereits als Basispartner, nicht jedoch als Makler und/oder sonstiger Vermittler eines anderen Kooperationspartners bei realbest angemeldet ist. Die Bewerbung um diesen Status ist dem Partner jederzeit möglich. Die Verleihung („Upgrade“) durch realbest erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern setzt das erfolgreiche Durchlaufen des von realbest zur Qualitätssicherung eingerichteten „Auswahlverfahrens“ voraus.

(2) Die Berechtigungen und Verpflichtungen des Status als Basispartner und des Account-Typs Level 1 sind auch vollumfänglich Gegenstand der Berechtigungen und Verpflichtungen des Status Objektbetreuer nebst des Account-Typs Level 2. Zusätzlich ist der Partner dazu berechtigt, dem Netzwerk Verkäufer und insoweit Verkaufsobjekte zuzuführen bzw. durch eigene Makler und/oder sonstige Vermittler zuführen zu lassen und die von realbest angebotenen Leistungen, insbesondere die Plattform für die Akquise und Vermarktung der Verkaufsobjekte („Maklerverkaufsobjekte“) zu nutzen. Umfasst sind nur private Verkäufer von Verkaufsobjekten („Interessenten“), die der Partner selbst über eigene Kanäle außerhalb der Platt- form gewinnt. Er kann die Leistungen der Plattform in der Vermarktungsphase und damit verbundene Verkäufervorteile nutzen, um den eigenen Akquise-Erfolg zu steigern. Dabei hat er die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die hiesigen Regelungen, insbesondere die Werberichtlinien gemäß Ziffer 6.4 dieser AKB, unbedingt einzuhalten.

(3) Das bei der Akquise anzuwendende Verfahren bis zur erfolgreichen Zuführung des Verkäufers, bzw. des Verkaufsobjekts zu dem Netzwerk, sowie die dabei einzuhaltenden Handlungsvorgaben und Verpflichtungen richten sich nach den Regelungen in folgender Ziffer 5. dieser AKB.

(4) Über die Art der Zuführung von Verkaufsobjekten entscheidet der Partner nach eigenem Ermessen. Er ist insbesondere dazu berechtigt, die Zuführung von Verkaufsobjekten über einen Makler-Link auf der Homepage und/oder in seiner E-Mail Signatur zu betreiben. Der Makler-Link kann zudem vom Partner in den Newslettern und/oder Verteilern, sowie in sozialen Netzwerken verbreitet werden.

(5) Vom Partner und durch Makler und/oder sonstige Vermittler des Partners zugeführte Verkaufsobjekte/Verkäufer, stehen dem Partner exklusiv zu, wenn sie sich räumlich in dem Umkreis um seinen Standort, in dem er bzgl. eigener Akquise und Vermarktung tätig ist („Akquise-Bereich“), liegen. Seinen Akquise-Bereich legt der Partner im Rahmen des Anmeldevorgangs gemäß Ziffer 2 dieser AKB fest. Er kann diese Angaben jederzeit im internen Bereich seines Accounts auf der Plattform anpassen. realbest wird für diese Verkaufsobjekte keinen anderen Makler vor- auswählen und/oder beauftragen, sowie potentiellen Käufern ausschließlich den Kontakt dem Partner zuweisen.

(6) Liegt das Verkaufsobjekt außerhalb des Akquise-Bereichs, erhält der Partner nur einen reduzierten Anteil an der Innenprovision. Die Einzelheiten sind dem aktuell gültigen Konditionstableau von realbest zu entnehmen, dessen Geltung zwischen den Parteien im Rahmen des Upgrades vereinbart wird.

(7) Erfolgreich zugeführt ist ein Verkäufer bzw. ein Verkaufsobjekt nur dann, wenn der Verkäufer ein Verkäufer-Nutzerkonto auf der Plattform eröffnet, bei der Eröffnung die Datenschutzerklärung von realbest akzeptiert, so- wie einen wirksamen Maklervertrag inklusive der Allgemeinen Nutzungsbedingungen mit realbest abschließt und nicht widerruft. Eröffnet ein Verkäufer nicht innerhalb von 2 Wochen nach Einladung durch den Partner ein Verkäufer-Nutzerkonto, darf realbest die Einladung löschen und sind die hinterlegten Daten wieder mit der Folge freigegeben, dass der Verkäufer auch von anderen Partner oder auf anderem Weg bei realbest angemeldet werden kann, und dann nicht als vom Partner zugeführt gilt.

(8) Dem Partner ist untersagt eine eigene Provision mit dem Verkäufer zu vereinbaren. Vielmehr hat er dafür Sorge zu tragen, dass ein etwaiger Provisionsanspruch ausschließlich zwischen dem Verkäufer und realbest vereinbart wird. Es ist dem Partner untersagt anderweitige Vereinbarungen mit dem Verkäufer abzuschließen oder Provisionen oder sonstige Entgelte mit den Käufern für im Zusammenhang mit der Plattform erbrachte Leistungen zu vereinbaren.

4.3 ObjektbetreuerPLUS/Account-Typ Level 3

(1) Auch der Status ObjektbetreuerPLUS nebst eines Account-Typs Level 3 steht dem Partner nur dann zur Verfügung, wenn er bereits als Basispartner, nicht jedoch als Makler und/oder sonstiger Vermittler eines anderen Kooperationspartners bei realbest angemeldet ist. Die Bewerbung um diesen Status ist dem Partner jederzeit möglich. Die Verleihung durch realbest erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern setzt das erfolgreiche Durchlaufen des „Auswahlverfahrens“ und ein umfangreiches Onboarding-Gespräch mit dem bei realbest dafür zuständigen Maklererfolgsmanager voraus, der eine entsprechende Eignung bestätigt und positive Erfolgsprognose abgibt. Der Partner hat keinen Anspruch auf Verleihung des Status ObjektbetreuerPLUS und/oder eine entsprechende Eignungsbestätigung und/oder Erfolgsprognose.

(2) Mit dem Status ObjektbetreuerPLUS erhält der Partner einen Account- Typ Level 3 und mithin zusätzlich Zugang zu ausgewählten realbest VerkaufsobjektenPLUS. Dies sind Verkaufsobjekte im Akquise-Bereich des Maklers, die realbest über eigene Marketingaktivitäten und aus dem eigenen Netzwerk gewinnt und dem Makler zuordnet.

(3) Die Regelungen in vorstehender Ziffer 4.2 Abs. (2) bis (9) gelten entsprechend.

5. Verfahrensvorgaben für die Zuführung von Verkäufern
5.1 Akquisephase

(1) Der potentielle Verkäufer bzw. Interessent wird zunächst telefonisch oder über ein Webformular durch realbest qualifiziert und verifiziert. Die Kontaktdaten der qualifizierten und verifizierten Interessenten werden sodann den jeweils zuständigen Kooperationspartnern bekanntgegeben.

(2) Der Partner wird einen Verkäufer nach Übergabe von Kontaktdaten durch realbest unverzüglich anrufen. Kann der Partner den Verkäufer telefonisch zunächst nicht erreichen, wird er sich innerhalb der folgenden 48 Stunden mindestens 4-mal um eine Kontaktaufnahme zu unterschiedlichen Tageszeiten bemühen. Die Kontaktaufnahme hat das Ziel, mit dem Verkäufer einen persönlichen Besichtigungstermin zu vereinbaren, um den Abschluss des Maklervertrages mit realbest vorzubereiten. realbest ist über die erfolgreiche Kontaktaufnahme und die mit dem Verkäufer im Rahmen des Erstkontakts getroffenen Vereinbarungen umgehend zu informieren. Erfolgt die Kontaktaufnahme zu exklusiv zugeteilten Verkaufsobjekten- PLUS nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe der Kontaktdaten des Verkäufers an den Partner und liegt realbest bis dahin keine Bestätigung dessen durch den Partner vor, ist realbest dazu berechtigt, dem Partner den Kontakt zu entziehen und den Verkäufer einem anderen Makler zuzuweisen. realbest teilt dem Partner den Entzug per E-Mail mit. Ab Zugang der E-Mail ist der Partner nicht mehr berechtigt, diesen Kontakt zu bearbeiten. Ein Provisionsanspruch des Partners ist für diesen Fall ausgeschlossen.

(3) Der Partner ist dazu verpflichtet, den zeitnahen Abschluss des Maklervertrages zu verfolgen. Er wird realbest in einem Turnus von maximal 2 Wochen, beginnend mit der Übergabe der Kontaktdaten des Verkäufers, über das dafür von realbest zur Verfügung gestellte Webformular zum Stand des Akquise-Vorgangs unterrichten.

(4) Nach Übergabe der Kontaktdaten des Verkäufers oder – falls einschlägigl– nach Zuführung des Verkaufsobjekts auf die Plattform, wird der Partner jederzeit in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten dafür Sorge tragen, dass er und die von ihm beauftragten Personen gegenüber dem Verkäufer, den potentiellen Kaufinteressenten und den übrigen am Abschluss des Hauptvertrags beteiligten Personen als Ansprechpartner von realbest wahrgenommen werden. Er hat sich zu diesem Zweck als realbest-Objektbetreuer vorstellen. Er und die für ihn tätigen Hilfspersonen müssen stets in der Lage sein, die Funktion der Plattform und die damit verbundenen Vorteile für den Verkäufer zu erläutern und den Inhalt und die Bedeutung der Vertragsbeziehung zu realbest als Vertragspartner darzulegen. Die Regelungen der Geheimhaltung und der Verschwiegenheit wer- den hierdurch nicht berührt. Der objektbetreuende Makler wird darüber hinaus eng mit seinem persönlichen Berater bei realbest zusammenarbeiten und gemeinsam den möglichst zeitnahen Abschluss des Maklervertrages verfolgen.

(5) Für den Abschluss des Maklervertrages mit dem Verkäufer wird der Partner ausschließlich das Vertragsformulars verwenden, dass ihm von realbest dafür zur Verfügung gestellt wird. Eine Anpassung der darin enthaltenen Regelungen bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von realbest. Soweit das Formular eine freie Verhandlung einzelner Konditionen vorsieht, hat der Partner die nachstehenden Vorgaben bei der Verhandlung zwingend zu beachten:

  • Die Provision darf einen Nettobetrag i.H.v. EUR 6.000,00 netto nicht unterschreiten.

  • Die Mindestlaufzeit des Maklervertrages muss 3 Monate betragen.

(6) Der Partner hat den vom Verkäufer unterschriebenen Maklervertrag unverzüglich und vollständig, insbesondere inklusive sämtlicher Anlagen, realbest zu übergeben.

5.2 Vorbereitungphase

(1) Die Vorbereitungsphase beginnt mit Abschluss der Maklervertrages. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Partner die exklusive Betreuung des Verkaufsobjekts. Er wird spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des Maklervertrages in Abstimmung mit dem Verkäufer – falls nicht bereits geschehen – zunächst eine umfassende Besichtigung des Verkaufsobjekts durchführen und dabei qualitativ hochwertige Fotografien und Grundriss-Skizzen anfertigen und/oder sich vorliegende Grundrisse vom Verkäufer aushändigen lassen. Die Fotografien, Skizzen und Unterlagen stellt er realbest unverzüglich zur Verfügung.

(2) Der Partner wird realbest darüber hinaus, spätestens 2 Wochen nach Abschluss des Maklervertrages – falls einschlägig – die nachfolgend aufgeführten Unterlagen/Dokumente zur Verfügung stellen:

  • Eigentumswohnung: Teilungserklärung, Energieausweis, Wirtschafts- plan, Eigentümerversammlungsprotokolle, bei Vermietung aktueller Mietvertrag (Mieternamen geschwärzt.

  • Haus: Energieausweis, Pläne, Nebenkostenaufstellung, bei Vermietung aktueller Mietvertrag (Mieternamen geschwärzt)

(3) Sollten unter vorstehender Ziffer 5.2 Abs. (2) geforderte Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, wird der Partner den Verkäufer bei deren Beschaffung unterstützen. Insbesondere ist er dabei behilflich, die für einen notwendigen Energieausweis erforderlichen Daten zusammenzutragen und den Energieausweis unverzüglich zu erhalten.

(4) Das von realbest anhand der von dem Partner übermittelten Daten und Unterlagen erstellte Exposé des Verkaufsobjekts wird der Partner unverzüglich prüfen und realbest innerhalb von 5 Werktagen mitteilen, ob und welche Änderungsbedarf gegebenenfalls besteht. Andernfalls gibt er das Exposé innerhalb dieser Frist frei.

(5) Urheber- und Nutzungsrechte Für den Fall, dass der Kunde dem Partner Lichtbilder zur Verfügung stellt, um das Verkaufsobjekt attraktiv darzustellen und optimal zu bewerben, ist der Partner verpflichtet, sich über die Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Lichtbildern zu erkundigen und sich geeignete Nachweise dafür vorlegen zu lassen, dass der Kunde berechtigt ist, realbest ein Nutzungsrecht wirksam einzuräumen. Der Partner wird sich das von dem Kunden schriftlich bestätigen lassen.

5.3 Vermarktungsphase

(1) Die Vermarktungsphase beginnt mit der Veröffentlichung des Exposés des Verkaufsobjekts im realbest-Netzwerk. Der Partner wird dabei in enger Zusammenarbeit mit seinem persönlichen Ansprechpartner bei realbest den möglichst kurzfristigen Abschluss des Hauptvertrags verfolgen.

(2) realbest wird die Vermarktung des Verkaufsobjekts nach billigem Ermessen auch durch Anzeigenschaltung in anderen nationalen Immobilienportalen als der eigenen Plattform fördern. Maßgeblich ist der Umfang des jeweils mit dem einzelnen Maklervertrag vereinbarten Leistungspakets.

(3) Alle für das Verkaufsobjekt zugeführten Kaufinteressenten erhalten von realbest ausschließlich die Kontaktdaten des Partners.

(4) Die Vermittlung von Käufern durch den Partner darf ausschließlich im Rahmen der Plattform erfolgen. Eine Verwendung von Objektangaben für im Rahmen der Plattform angebotene Verkaufsobjekte oder ein Nachweis oder eine Vermittlung von Käufern an den jeweiligen Verkäufer durch den Partner außerhalb der Plattform ist nicht zulässig.

(5) Der Partner und/oder eine von ihm beauftragte Hilfsperson wird in der Vermarktungsphase als alleiniger Ansprechpartner für potentielle Käufer zur Verfügung stehen und dabei sicherstellen, dass diese vor einer Erstbesichtigung des Verkaufsobjekts und vor Abschluss eines Haupt vertrags mit dem Verkäufer ein Käufer-Nutzerkonto auf der Plattform eröffnen und einen Maklervertrag mit realbest schließen. . Er stellt zudem sicher, dass Kaufinteressenten immer die Online-Reservierungsfunktion der Plattform nutzen. Sollte ein Käufer sich weigern den Reservierungsprozess „online“ zu durchlaufen, hat der Partner dafür Sorge zu tragen, dass er die entsprechenden Offline-Formulare, die realbest auf Anfrage zur Verfügung stellt, verwendet. Der Partner darf keine Reservierungen der Verkaufsobjekte unter Umgehung der Reservierungsfunktion anbieten und/oder gewähren.

(6) Ein Verkauf des jeweiligen Verkaufsobjekts im Rahmen des Bieterverfahrens bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung von realbest. Sofern der Verkäufer die Durchführung des Bieterverfahrens wünscht, weist der Partner realbest diesen Umstand nach. Die Parteien stimmen sich sodann dazu ab.

(7) Der Partner wird realbest im Turnus von jeweils spätestens 4 Wochen ab Beginn der Vermarktungsphase über ein von realbest über die Plattform zur Verfügung gestelltes Online-Formular zum Stand des laufenden Vermarktungsvorgangs unterrichten.

(8) Daneben ist der Partner für die Organisation und die ordnungsgemäße Durchführung von Besichtigungen sowie die Betreuung der potentiellen Käufer verantwortlich. Er wird die an dem von ihm betreuten Verkaufsobjekte interessierten Käufer innerhalb von maximal 12 Stunden nach Weiterleitung der jeweiligen Kontaktdaten an ihn telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um einen möglichst zeitnahen Besichtigungstermin innerhalb der darauf folgenden 5 Werktage abzustimmen. Liegen besondere Umstände vor, die ein Abweichen von vorstehen- den Zeitspannen erfordern, ist der Partner zur unverzüglichen Reaktion verpflichtet, wenn ihm diese besonderen Umstände bei der Übersendung der Kontaktdaten mitgeteilt werden.

(9) Schließlich wird der Partner den Verkäufer bei der Vorbereitung und beim Abschluss des Hauptvertrags unterstützen, insbesondere durch die Zusammenstellung der Finanzierungsunterlagen die Kontrolle des Finanzierungsnachweises und die Organisation des Notartermins. Er wird darauf hinwirken, dass beim Abschluss des Hauptvertrags die ihm von realbest zur Verfügung gestellte Maklerklausel Berücksichtigung findet. Von der Vereinbarung eines Notartermins zur Beurkundung des Kaufvertrags wird der Partner realbest innerhalb von 2 Werktagen unter Nennung des Termins informieren und realbest spätestens 2 Werktage nach erfolgter Protokollierung des Kaufvertrages eine Kopie davon aus- händigen.

6. Nebenrechte und -pflichten des Partners

6.1  Der Partner ist verpflichtet, realbest unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, in Kenntnis zu setzen. Während seiner Tätigkeit als Objektbetreuer hat der Partner sicherzustellen, dass er jederzeit für realbest, den von ihm betreuten Verkäufer und potentielle Käufer des jeweiligen Verkaufsobjekts ansprechbar ist. Im Falle seiner Verhinderung (bspw. Krankheit, Urlaub etc.) hat der Partner für eine hinreichend qualifizierte und informierte Vertretung zu sorgen.

6.2  Daneben hat der Partner bei der Erbringung seiner Leistungen die von realbest gegenüber dem Verkäufer übernommenen Verpflichtungen gemäß den Regelungen des jeweiligen Maklervertrages zu beachten, den realbest ihm hinsichtlich der relevanten Auszüge unverzüglich zur Kenntnis geben wird. Verstößt er schuldhaft gegen diese, hat er realbest und dem Verkäufer (insoweit im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter, § 328 BGB) den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen und realbest von allen entsprechenden Ansprüchen des Verkäufers freizustellen.

6.3  Mit Ausnahme des Abschlusses des Maklervertrages ist der Partner nicht berechtigt, im Namen der Verkäufer oder realbest-Erklärungen irgendwelcher Art abzugeben oder in deren Namen Zusagen zu machen. In Zweifelsfällen (beispielsweise, wenn die im Rahmen der Plattform vorliegenden Unterlagen und Informationen hierzu keine Angaben zu entnehmen sind) hat er sich bei realbest zu erkundigen und die Antwort von realbest, die für ihn bindend ist, abzuwarten.

6.4  Der Partner ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von realbest für realbest oder Verkäufer Werbemaßnahmen durch- zuführen. Die Bewerbung der Verkaufsobjekte erfolgt vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausschließlich durch realbest nach billigem Ermessen. Eine Verpflichtung von realbest zur Erbringung von bestimmten einzelnen oder mehreren Werbemaßnahmen besteht jedoch nicht.

6.5  Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist der Partner jedoch dazu berechtigt, ihm exklusiv zugeteilte Verkaufsobjekte unter Verwendung des dazugehörigen Exposés von realbest auf seiner eigenen Homepage und/oder in seinem eigenen Ladenlokal zu bewerben. Er wird jedoch sicherstellen, dass er den Seitenbesuchern im direkten Umfeld zu der Bewerbung auf seiner Homepage einen klickbaren Hyperlink auf die Webseite von realbest unter www.realbest.de zur Verfügung stellt.

6.6  Der Partner ist darüber hinaus dazu berechtigt, die ihm von realbest zur Verfügung gestellten Flyer, Prospekte und sogenannte Maklernasen für die Bewerbung der ihm exklusiv zugeteilten Verkaufsobjekte zu nutzen. Er wird im Rahmen eigener Werbemaßnahmen sicherstellen, dass die Bewerbung des jeweiligen Verkaufsobjekts nicht im Widerspruch zu den von realbest erhobenen Konditionen steht.

6.7  Der Partner wird unter keinen Umständen

  •   unerwünschte Werbemails, insbesondere zur ungefragten Kaltakquise versenden

  •   massenhaften Werbebotschaften in Foren, Newsgroups, Blogs und anderen Social-Media-Kanälen wie Facebook, Google+, Twitter, Xing verbreiten, die nach objektiven          Kriterien aufdringlich und/oder unerwünscht sind („Spam“).

  •   im Rahmen seiner Tätigkeit und/oder Werbung für realbest auf die Verwendung der Namen, Kennzeichen, Banner, Texte und Werbematerialien von Dritten verzichten, die      im direkten Wettbewerb mit realbest stehen.

6.8  Besichtigungen der Verkaufsobjekte sind stets mit dem jeweils zugeordneten Objektbetreuer abzustimmen und dürfen nur mit dessen vorheriger Zusage erfolgen. Es ist dem Partner untersagt, direkt Kontakt mit dem Verkäufer unter Ausschluss des Objektbetreuers aufzunehmen.

6.9  Der Partner gewährleistet, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit aufgrund dieses Vertrages keine geschützten Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) und/ oder sonstige gesetzliche Vorschriften – insbesondere Strafvorschriften, Vorschriften des Wettbewerbsrechts – verletzt. Er wird darüber hinaus im Rahmen seiner Tätigkeit keine staats- gefährdenden, verleumderischen bzw. beleidigenden, rassistischen, sexistischen, Gewalt verherrlichenden, pornographischen oder jugendgefährdenden Handlungen vornehmen und/oder Erklärungen abgeben. Zudem verpflichtet er sich gegenüber realbest dazu, keinen Dritten wegen dessen Rasse, Geschlecht, Nationalität, politischer Ausrichtung, Religion, Behinderung, Alter und/oder sexueller Neigung zu diskriminieren. Für den Fall der Zuwiderhandlung stellt der Partner realbest von sämtlichen Ansprüchen Dritter und/oder Forderungen von Hoheitsträgern, einschließlich daraus entstehender Kosten (wie z.B. erforderlichen Prozesskosten), frei und schadlos.

7. Pflichten des Partners nach Geldwäschegesetz

7.1  Der Partner muss die Identität der Kunden von realbest unter Verwen- dung der Formulare, Anlage 1.4 bzw. Anlage 1.5 zum Kooperationsvertrag, überprüfen. Es sind in der Regel beide Parteien des beabsichtigten Immobilienkaufvertrages zu identifizieren, sowohl Verkäufer als auch Käufer gemäß § 10 Abs. 6 Nr. 1 GwG. Der Partner muss die Vertrags- partei des Käufers jedoch erst dann überprüfen, wenn von einem ernsthaften Interesse ausgegangen werden kann und eine hinreichende Bestimmtheit beider Kaufvertragsparteien gegeben ist. Gemäß der Regelungen des Geldwäschegesetzes ist dies dann gegeben, wenn (§ 11 Abs. 2GwG):

  • eine der Kaufvertragsparteien von der anderen den Kaufvertrag erhalten hat,

  • eine Reservierungsvereinbarung oder ein Vorvertrag abgeschlossen wird,

  • eine Reservierungsgebühr gezahlt wird.

Der Partner ist verpflichtet, nicht nur die Person selbst zu überprüfen, sondern gegebenenfalls auch Personen, die diese vertreten – sogenannte „wirtschaftlich Berechtigte“.

7.2 Pflicht des Partners ist es, abzuklären, ob ein Käufer als natürliche Person oder als Vertreter einer juristischen Person oder eines Unternehmens handelt und sie entsprechend zu identifizieren.

7.3 Natürliche Personen müssen durch den Partner durch Personalausweis oder Reisepass identifiziert und die folgenden notwendigen Angaben dokumentiert werden (§ 11 Abs. 4 S. 1 GwG):

  1.      Vorname und Nachname
  2.      Geburtsort
  3.      Geburtsdatum
  4.      Staatsangehörigkeit
  5.      Wohnanschrift

Zur Dokumentation muss ein geeignetes Identifikationsdokument wie Personalausweis, Reisepass oder unbefristeter Aufenthaltstitel kopiert oder optisch digitalisiert – zum Beispiel durch ein Foto – erfasst werden (§ 8 Abs. 2 Satz 2 GwG). Die handschriftliche Erfassung ist nicht ausreichend.

7.4 Ist ein Vertragspartner eine juristische Person, so ist der Partner verpflichtet, dessen Eigentums- und Kontrollstrukturen mit angemessenen Mitteln in Erfahrung zu bringen (gemäß § 10 Abs.1 Nr. 2 GwG). Dabei sind folgende Informationen durch den Partner neben dem wirtschaftlichen Berechtigten zu erheben und zu dokumentieren (§ 11 Abs. 4 S. 2 GwG):

  1.     Firma, Name oder Bezeichnung
  2.     Rechtsform
  3.     Registernummer, falls vorhanden
  4.     Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung
  5.     die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Namen der gesetzlichen Vertreter
  6.     sofern ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person ist: von dieser juristischen Person die Daten, die in den                                   Aufzählungspunkten 1 bis 4 genannt wurden.

7.5 Zur Erhebung und Dokumentation der Daten muss der Partner einen Nachweis der Registrierung im Transparenzregister oder einen Auszug der über das Transparenzregister zugänglichen Daten einholen (§ 11 Abs. 5 Satz 2 GwG).

7.6 In Fällen, in denen sich die über das Transparenzregister zugänglichen Daten bereits zweifelsfrei aus dem Handelsregister – in der Regel mit entsprechender Gesellschafterliste – ergeben, reicht es aus, einen Aus- zug aus dem Handelsregister einzuholen.

7.7 Beabsichtigt eine juristische Person aus dem Nicht-EU Ausland eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen ist der Partner verpflichtet, Informationen zu erfragen und anhand des risikobasierten Ansatzes die Gefahr der Geldwäsche plausibel zu ermitteln. Bei zweifelhaften Eigentümerstrukturen wird empfohlen, eine Geldwäscheverdachtsmeldung abzugeben.

7.8 Besteht der Verdacht auf Geldwäsche ist dieser durch den Partner zunächst realbest – dem Geschäftsführer – mitzuteilen und anschließend umgehend der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) über deren Portal goAML zu melden.

7.9 Sämtliche Dokumente zur Identifikation der Kunden (Verkäufer und Käu- fer) sind realbest nach Erhebung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Für die Speicherung und Aufbewahrung der Daten hat der Partner si- cherzustellen, dass die Vorgaben des Datenschutzes nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

8. Nutzungsrechte

8.1  Der Partner ist grundsätzlich dazu berechtigt, die geschützten Kennzeichen von realbest zu nutzen, soweit dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Kooperationsvertrag erforderlich ist. Er ist insbesondere dazu berechtigt, die geschützten Kennzeichen von realbest im Rahmen von gemäß Ziffer 5.5. zulässigen Werbemaßnahmen zu nutzen.

8.2  Eine weitergehende Nutzung der geschützten Kennzeichen von realbest ist unzulässig. Der Partner wird diese insbesondere nicht für eine Registrierung bzw. den Betrieb eigener Domains und/oder von Webseiten, Gruppen und/oder Profilen auf Foren, Blogs und/oder Social Media Portalen wie u.a. Facebook, Google+, Twitter, Xing nutzen. Er wird geschützte Kennzeichen von realbest darüber hinaus nicht für die Buchung von AdWords-Anzeigen und/oder Kampagnen – das gilt für die Nutzung als Suchwort gleichermaßen wie für die Nutzung im Text der dazugehörigen Werbeanzeige – nutzen. Dieses Verbot gilt für alle aktuell und zukünftig auf dem Markt aktiven Suchmaschinen (z.B. Google‚ Yahoo, Bing), Suchnetzwerke (z.B. Google Suchnetzwerk, Yahoo Bing Network) und Textanzeigen-Netzwerke (z.B. Google Displaynetzwerk, Qualigo, Mirago, Contaxe).

9. Haftungsbeschränkung

9.1  realbest haftet für Vermögensschäden nur, soweit diese auf grob fahr- lässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seitens realbest oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten), oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2  Im Haftungsfall beschränkt sich die Haftung von realbest in der Höhe jedoch auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden .

10. Datenverarbeitung- und speicherung

Im Fall einer eigenen Datenverarbeitung und Datenspeicherung hat der Partner datenschutzrechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich einzuhalten.

V. Vermittler-AGB

Vermittler-AGB herunterladen (Version 13.06.2019)

1. Allgemeines und Vertragsparteien

1.1.      Die realbest Germany GmbH, Helmholtzstraße 2 – 9, 10587 Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg unter HRB-162496 B, (im Folgenden „realbest„) betreibt unter der Internetadresse www.realbest.de eine Plattform (nachfolgend die „Plattform„), auf der Verkäufer von zu verkaufenden Immobilen („Verkäufer„) und potentielle Kaufinteressenten („Käufer„) aktiv werden können.

1.2.      Auf der Plattform sind neben Käufern und Verkäufern auch Immobilienmakler aktiv, die Kunden und Objekte betreuen.

1.3.      Der Vermittler („Vermittler„) kann ebenfalls auf der Plattform aktiv werden und wird durch Abschluss des Vermittlervertrages Teil des Vermittlernetzwerks von realbest. Vermittler sind natürliche oder juristische Personen, die dem Netzwerk potenzielle private Verkäufer, mögliche Kaufinteressenten, aber auch andere potentielle Vermittler oder Immobilienmakler („Nutzer“) zuführen.

1.4.      Ziel der Plattform ist die Ermöglichung des unkomplizierten Abschlusses von Verträgen über Objekte, die auf der Plattform angeboten und gelistet sind („Verkaufsobjekte“). „Kaufvertrag“ meint den Abschluss eines Kaufvertrages über ein von realbest über die Plattform nachgewiesenes oder vermitteltes Verkaufsobjekt.

1.5.      realbest erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform, der Datenschutzerklärung und dieser Vermittler-AGB.

2. Vertragsabschluss

2.1.      Um als Vermittler am Netzwerk teilzunehmen, muss sich der Vermittler bei realbest anmelden oder wird von Dritten mit seinem Einverständnis angemeldet. Im Rahmen der Anmeldung werden bestimmte Daten des Vermittlers (Anrede, Name, Vorname, Firma, E-Mail, Vermittlertyp) erfasst.

2.2.      Der Vermittler erhält nach Erfassung der Daten eine Benachrichtigung und wird zur Ergänzung seiner Angaben aufgefordert. Mit Eingabe dieser Angaben und Akzeptieren dieser AGB und der Datenschutzbestimmungen, gibt der Vermittler ein Angebot auf Abschluss des Vermittlervertrages ab. Der Vermittler sichert zu, dass er oder das Unternehmen, in dessen Namen er tätig wird, eine Gewerbeerlaubnis hat und wird diese auf Anfrage durch eine Kopie der Erlaubnis nachweisen.

2.3.      realbest nimmt das Angebot zum Vertragsschluss an und bestätigt dem Vermittler den Vertragsschluss per E-Mail.

3. Zuführung und Zuordnung von Nutzern

3.1.      Der Vermittler kann der Plattform Nutzer, nämlich private Verkäufer, Käufer für Verkaufsobjekte sowie Immobilienmakler und andere Vermittler, zuführen.

3.2.      Die Zuführung von Nutzern erfolgt durch Erfassung der Daten des Nutzers durch den Vermittler über ein Formular im Rahmen der Plattform, womit der Vermittler den Nutzer zur Anmeldung einlädt. Die Zuführung kann darüber hinaus über sog. Vermittler-Links erfolgen, die der Vermittler in E-Mails, E-Mail-Verteilern oder in sozialen Netzwerken nutzen kann. Vermittler-Links sind auf eine Unterseite von realbest verlinkt. Dort findet der Nutzer auf ihn abgestimmte Inhalte sowie ein Formular zur Erfassung eines Nutzerkontos bei realbest. realbest stellt die Erfassung und Zuordnung der Nutzer zu einem Vermittler technisch über den Einsatz von Cookies bzw. anderer Tools sicher.

3.3.      Voraussetzung für die wirksame Zuführung eines Nutzers durch den Vermittler ist in jedem Fall, dass der Nutzer sich binnen 2 Wochen nach Erfassung seines Nutzerkontos durch Eingabe weiterer Daten, soweit erforderlich, bei realbest auf der Plattform anmeldet, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung anerkennt. Meldet der Nutzer sich nicht innerhalb von 2 Wochen an, so kann der Nutzer auch von dritten Immobilienmaklern oder Vermittlern zugeführt werden und gilt nicht als vom ursprünglichen Vermittler zugeführt. Meldet sich der Nutzer nach Ablauf der 2 Wochen nicht durch Tätigkeit anderer Immobilienmakler oder Vermittler an, sondern auf anderem Wege (z.B. selbstständig über realbest.de), so gilt er als vom ursprünglichen Vermittler zugeführt.

3.3.1. Ein Käufer ist wirksam zugeführt, wenn er darüber hinaus auf der Grundlage der Käufer-AGB einen wirksamen Maklervertrag mit realbest abschließt.

3.3.2. Ein Verkäufer ist wirksam zugeführt, wenn er darüber hinaus einen wirksamen Vermarktungsauftrag mit realbest abschließt.

3.3.3. Ein Vermittler ist wirksam zugeführt, wenn er darüber hinaus einen wirksamen Vermittlervertrag mit realbest abschließt.

3.4.      Nutzt der Vermittler bei der Zuführung persönliche Daten des Nutzers, verpflichtet er sich, dass er hierzu vorab die notwendige Einwilligung des Nutzers einholt und diese dokumentiert.

3.5.      Ist ein Nutzer bereits bei realbest angemeldet und ist dies für realbest anhand der bei realbest hinterlegten E-Mailadresse erkennbar, wird realbest den Vermittler unverzüglich hierüber informieren. Eine Zuführung dieses Nutzers ist nicht möglich.

3.6.      Meldet sich ein Nutzer mehrfach aufgrund von Zuführungen unterschiedlicher Immobilienmakler und/oder Vermittler an, so ist für die Zuordnung maßgeblich, über welches angemeldete Nutzerkonto der Nutzer die provisionsauslösende Handlung vorgenommen hat. Dies ist beim Käufer die Reservierung bzw., falls keine Reservierung stattgefunden hat, die Erstansicht des Verkaufsobjekts, beim Verkäufer die Buchung des Vermarktungsauftrags.

4. Provision

4.1.      Eine Provisionspflicht besteht ausschließlich zwischen dem Verkäufer und/oder Käufer und realbest. Der Vermittler darf darüber hinaus keine weiteren Vereinbarungen für im Zusammenhang mit der Plattform erbrachte Leistungen mit dem Verkäufer oder Käufer abschließen. Der Vermittler darf zudem keine Provisionen oder sonstige Entgelte mit den Verkäufern oder Käufern für im Zusammenhang mit der Plattform erbrachte Leistungen vereinbaren.

4.2.      Der Vermittler erhält für seine Leistungen (die wirksame Zuführung von Nutzern) ausschließlich einen erfolgsabhängigen Anteil an der von realbest für einen Geschäftsvorgang (i.d.R. dem Abschluss eines Kaufvertrags zwischen einem Käufer und einem Verkäufer) vereinnahmten Provision. Der Provisionsanspruch entsteht nur, sofern und soweit der Vermittler im Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang Leistungen erbracht hat, für die realbest nach den Vereinbarungen zwischen realbest und dem Vermittler einen Provisionsanteil schuldet.

4.3.      Die Höhe der Provision (insgesamt vereinbarte Provision, die jeweils aktuellen Provisionsanteile und deren Verteilung) ergibt sich aus den Informationen im Nutzerkonto des Vermittlers im Rahmen der Beschreibung der Konditionen für die jeweilige Vermittlerleistung bzw. aus dem jeweiligen Webexposé eines Verkaufsobjekts. realbest kann die Konditionen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Ein Anspruch des Vermittlers auf den Betrieb zu bestimmten Konditionen oder überhaupt besteht nicht. Neben dieser Vergütung besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten.

5. Abrechnung

5.1.      realbest wird dem Provisionspflichtigen die für ein Verkaufsobjekt vereinbarte Provision in Rechnung stellen. realbest wird den Vermittler über entsprechende Zahlungseingänge, bei denen dem Vermittler ein Provisionsanteil zusteht, informieren. Ein Anspruch auf Zahlung des jeweiligen Provisionsanteils des Vermittlers besteht nur, sofern und soweit der Provisionspflichtige tatsächlich Zahlungen auf die geschuldete Provision leistet. Bei einer Teilzahlung durch den Provisionspflichtigen schuldet realbest dem Vermittler lediglich einen entsprechend verminderten Provisionsanteil.

5.2.      realbest wird den Anspruch auf Provisionszahlung gegenüber dem jeweils Provisionspflichtigen mit angemessenem Aufwand geltend machen. realbest ist aber auch berechtigt, auf die Geltendmachung zu verzichten, wenn nach billigem Ermessen der Aufwand der Geltendmachung im Verhältnis zur Höhe der Provision unverhältnismäßig erscheint. Kosten der Geltendmachung und Durchsetzung des Provisionsanspruchs gegenüber dem Kunden werden vorab aus der vereinnahmten Provision beglichen und gehen damit anteilig auch zu Lasten des Provisionsanteils des Vermittlers.

5.3.      Der Vermittler erhält über jede Provision eine Gutschrift mit Ausweis der Umsatzsteuer*. realbest wird den Provisionsanteil des Vermittlers jeweils zum Monatsende auf das vom Vermittler im Rahmen der Plattform hinterlegte Konto auszahlen, sofern und soweit die entsprechenden Zahlungen vom Provisionspflichtigen bis zum 15. des Monates bei realbest eingegangen sind. Zahlungen, die erst nach dem 15. Des Monats bei realbest eingegangen sind, finden im Folgemonat Berücksichtigung. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn das Nutzerkonto des Vermittlers verifiziert ist und alle erforderlichen Unterlagen nach Ziffer 2.3 nachgewiesen wurden.

* Die in der Gutschrift ausgewiesene USt hat der Vermittler beim Finanzamt selbst anzumelden und abzuführen. Für eine Gutschrift ohne Ausweis der Umsatzsteuer, ist der Vermittler verpflichtet, seine USt-Pflicht selbst zu prüfen und realbest wahrheitsgemäß schriftlich Auskunft darüber zu geben sowie jede Veränderung seiner umsatzsteuerlichen Verhältnisse unverzüglich anzuzeigen. realbest übernimmt keine Haftung für Folgen aus unrichtigen Angaben.

6. Finanzierungsleads

6.1.      Soweit der Vermittler eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung zur Vermittlung von Finanzierungen besitzt, kann er diese realbest nachweisen. In diesem Fall können ihm Finanzierungsleads zugeordnet werden.

6.2.      „Finanzierungsleads“ sind Käufer, die ihr Profil auf realbest qualifizieren, also Angaben zum Immobilienprofil und Finanzierungsprofil machen und ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme durch Finanzierungsberater geben.

6.3.      Eine Zuordnung von Finanzierungsleads zu einem Vermittler findet statt für:

6.3.1. alle Kaufinteressenten, die an einem durch den Vermittler zugeführten Verkaufsobjekt zum Finanzierungslead werden und nicht von einem anderen Vermittler mit Erlaubnis nach § 34c GewO für Finanzierungsvermittlung zugeführt wurden;

6.3.2. alle dem Vermittler von realbest zugeordneten Kaufinteressenten, die zum Finanzierungslead werden und nicht von einem Vermittler mit Erlaubnis nach § 34c GewO für Finanzierungsvermittlung zugeführt wurden; sowie

6.3.3. vom Vermittler als Kaufinteressent zugeführt wurden.

6.4.      Der Vermittler ist berechtigt, die Daten des Finanzierungsleads für Zwecke der Finanzierungsvermittlung zu nutzen.

7. Weitere Rechte und Pflichten von realbest

7.1.      realbest darf weitere Vermittler im Rahmen ihrer Tätigkeit einschalten. Alle Immobilienmakler und Vermittler des realbest-Netzwerks dürfen jederzeit Verkäufer, Käufer und Vermittler zuführen.

7.2.      realbest stellt dem Vermittler auf der Plattform ein Nutzerkonto mit seinem persönlichen Bereich zur Verfügung. Dort erhält er alle Informationen über die ihm zugeordneten Verkäufer, Käufer, Vermittler und Finanzierungsleads. realbest wird den Vermittler über Reservierungen und Verkäufe sowie den Zahlungseingang von Provisionen, an denen er einen Anteil erhält, per E-Mail informieren.

8. Weitere Rechte und Pflichten des Vermittlers

8.1.      Der Vermittler ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.

8.2.      Unterlagen, die der Vermittler im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit auf der Grundlage dieser Vereinbarung erhält, hat er – sofern noch vorhanden – nach dem Ende der Vertragslaufzeit an realbest zurückzugeben. Im Fall einer eigenen Datenspeicherung und -verarbeitung hat er die datenschutzrechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich einzuhalten.

8.3.      Verstößt der Vermittler gegen Pflichten nach Ziffer 8.1 und 8.2 und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das betreffende Verkaufsobjekt oder weist der Dritte unabhängig von realbest gegenüber dem Verkäufer einen Käufer nach oder vermittelt einen Käufer, so hat der Vermittler realbest den hieraus entstehenden Schaden (in der Regel der von realbest sonst vereinnahmte Provisionsanteil) zu ersetzen. realbest ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Vermittler außerordentlich zu kündigen.

8.4.      Der Vermittler ist nicht berechtigt, im Namen von realbest Erklärungen irgendwelcher Art abzugeben oder Zusagen zu machen. In Zweifelsfällen hat er sich bei realbest rückzuversichern.

8.5.      Der Vermittler ist dafür verantwortlich, dass die für ihn tätigen Mitarbeiter die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten und wird ihnen die hierin enthaltenen Pflichten entsprechend auferlegen.

9. Nutzungsrechte

9.1.      Die im Rahmen der Plattform erlangten Informationen und Daten dürfen nur zum Zweck der Nutzung des realbest Netzwerks verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte und jede Nutzung zu anderen Zwecken ist untersagt.

9.2.      realbest räumt dem Vermittler das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen der Plattform zur Verfügung gestellten Anwendungen sowie die darin enthaltenen Daten unter Beachtung der allgemeinen Gesetze ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung zu nutzen. Mit Beendigung der Vereinbarung erlöschen die vorgenannten Nutzungsrechte.

10. Werbemaßnahmen

10.1.   Der Vermittler verpflichtet sich, bei Werbemaßnahmen für realbest bzw. seinen Vermittler-Link die geltenden Gesetze sowie die Vorschriften über den lauteren Wettbewerb und die guten Sitten einzuhalten. Ehrverletzende, fiktive oder „halbwahre“ Aussagen sind unzulässig.

10.2.   Der Vermittler wird in keine Weise Darstellung von Gewalt, sexuell anzüglichen Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Nationalität, politischer Ausrichtung, Religion, Behinderung, Alter und/oder sexueller Neigung im Umfeld der Werbung bzw. der Erwähnung von realbest vornehmen.

10.3.   Der Vermittler wird keine Markennamen, Banner, Texte, Bilder und sonstiges Werbematerial anderer Partnerprogramme und Anbieter nutzen, um für realbest oder den Vermittler-Link zu werben.

10.4.   Eigene Domainnamen, die den markenrechtlich geschützten Begriff „realbest“ oder Falschschreibweisen enthalten, wird der Vermittler nicht registrieren.

10.5.   Der Vermittler unterlässt die Registrierung und Nutzung von Seiten- / Gruppenamen mit dem Begriff „realbest“ auf Social Media Portalen wie z.B. Facebook, Google+, Twitter, XING.

10.6.   Der Vermittler darf keine Keyword-Buchung des Markennamens „realbest“ vornehmen. Der Markenname „realbest“ darf nicht im Anzeigetext und ebenfalls nicht in der URL verwendet werden. Dies gilt für alle Suchmaschinen (z.B. Google‚ Yahoo, Bing) und Suchnetzwerke (z.B. Google Suchnetzwerk, Yahoo Bing Network) sowie für alle Textanzeigen-Netzwerke (z.B. Google Displaynetzwerk, Qualigo, Mirago, Contaxe).

10.7.   Der Vermittler garantiert darüber hinaus, dass seine Tätigkeiten im Rahmen der Vermittlervereinbarung generell

10.7.1.   keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder

10.7.2.   nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

10.8.   Der Vermittler wird keine unerwünschten E-Mails (Spam) mit Werbung für realbest und den Vermittler-Link versenden. Gleiches gilt für Spam in Foren, Newsgroups, Foren, Blogs und anderen Social Media Kanälen wie Facebook, Google+, Twitter durch massenhaftes Einstellen von Beiträgen. Der Versand von E-Mails mit Werbeinhalten ist nur unter Beachtung der datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zulässig.

10.9.   Verstößt der Vermittler gegen die Verpflichtungen zu den Werbemaßnahmen, so ist realbest berechtigt, den Vertrag mit dem Vermittler außerordentlich zu kündigen und das Nutzerkonto zu schließen. realbest wird zudem Vermittlungsprovisionen stornieren. realbest hat ferner das Recht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1.   Die Vermittlervereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail ist ausreichend).

11.2.   Für eine Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Vorschriften.

12. Haftung für Informationen und Unterlagen

realbest haftet nicht für Unterlagen und Informationen, die Verkäufer oder andere Dritte, insbesondere im Hinblick auf die Verkaufsobjekte, übermittelt haben.

13. Schlussbestimmungen

13.1.   Anwendbares Recht ist ausschließlich deutsches Recht.

13.2.   Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand – sofern der Vermittler Kaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat – ist Berlin.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, anstelle der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.